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Zuerst wird abgeklärt, ob eine Anschlussheilbehandlung notwendig ist und wer dafür aufkommt. Dann erfolgt die Auswahl der Rehaklinik, wobei zu beachten ist, dass verschiedene Kostenträger Verträge mit bestimmten Häusern haben.
Spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus muss die Reha angetreten sein. „Wünschenswert ist es aber, wenn der Patient direkt von uns aus in die Rehaklinik verlegt wird“, sagt Monika Grün. Denn so sind Klinikaufenthalt und Rehabilitation aus einem Guss. In der Regel dauert die Anschlussheilbehandlung drei Wochen. In dieser Zeit sollten durch entsprechende Therapien die durch die Krankheit verursachten Einschränkungen behoben werden. |